Ambulante Jugendhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe

 

Zielgruppe: 

Familien mit und ohne Migrationshintergrund, Alleinerziehende, werdende Eltern in unterschiedlichen Lebensformen.

 

Die Perspektive  und das Ziel ist es, den Betroffenen  in schwierigen Lebenssituationen eine neue Orientierung und Lebensperspektive zu geben. Dies beinhaltet für uns, die Ressourcen des Familiensystems zu nutzen, um durch Anbindung in der Gesellschaft Perspektiven zu entwickeln und das Lebensgefühl neu zu entdecken. Ebenfalls ist es uns wichtig kindeswohlgefährdende Situationen gemeinsam mit den Betroffenen zu bewältigen  und dabei eine neue Erziehungshaltung zu entwickeln, sowie die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen, um eine bestmögliche Entwicklung der Kinder zu ermöglichen. 

Gemeinsam mit den Familien und dem Jugendamt entwickeln wir Ziele und erarbeiten ein individuelles Hilfsangebot. 

In der Arbeit mit den Familien orientieren wir uns an dem Inhalt der Sozialpädagogischen Familienhilfe und deren Grundlagen. 

 

Dabei benutzen wir Methoden und Instrumente der sozialen Arbeit.


UMGANGSBEGLEITUNG

 

Wir begleiten gerne Umgänge zwischen Kindern und ihren Eltern. Hierzu werden klare Strukturen, der Ort, die Zeit und der Umfang mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung besprochen. 

Hierzu verfügen wir über entsprechende Räumlichkeiten. 

Wir führen dabei gemeinsame Gespräche mit den Eltern und versuchen, die Umgangsproblematik abzubauen, damit die Beteiligten dazu befähigt werden, die Umgangskontakte ohne Hilfe von Dritten zu bewerkstelligen. 

Die bestehende Bindung zwischen Kind und Eltern soll nach der Trennung wieder gestärkt werden und in schwierigen Lebenslagen aufrechterhalten bleiben.


 

ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT

 

Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie, Freunde, Freundinnen ggf. andere Bezugspersonen und das soziale Umfeld, soweit möglich, mit einbezogen.

 

Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen voraus. Grundlage ist § 30 SGB VIII.

 

Bei der Umsetzung dieser Angebote orientieren wir uns an:

 

  • Beziehungsaufbau
  • Beratung und Begleitung
  • Aktionen im Freizeitbereich
  • Gruppenarbeit
  • Hilfe und Unterstützung in      Krisensituationen